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Architektur
Der klassische
Leistungsbereich Architektur wird in allen Phasen des § 15
der HOAI:
- Grundlagenermittlung
- Vorplanung
- Entwurfsplanung
- Genehmigungsplanung
- Ausführungsplanung
- Vorbereitung
der Vergabe
- Mitwirkung
bei der Vergabe
- Objektüberwachung
- Objektbetreuung
und Dokumentation
im eigenen
Haus ausgeführt.
Um den eigenen
Qualitätsanspruch optimal zu kontrollieren und in allen Projektphasen
zu garantieren, erfolgt kein Outsourcing einzelner Leistungsbereiche.
Zu den Tätigkeitsbereichen zählen Neubau, Umbau und Renovierung
von Wohnbauten, Industrie- und Gewerbebauten sowie Sonderbauten.
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