Architektur

Der klassische Leistungsbereich Architektur wird in allen Phasen des § 15 der HOAI:

  • Grundlagenermittlung
  • Vorplanung
  • Entwurfsplanung
  • Genehmigungsplanung
  • Ausführungsplanung
  • Vorbereitung der Vergabe
  • Mitwirkung bei der Vergabe
  • Objektüberwachung
  • Objektbetreuung und Dokumentation

im eigenen Haus ausgeführt.

Um den eigenen Qualitätsanspruch optimal zu kontrollieren und in allen Projektphasen zu garantieren, erfolgt kein Outsourcing einzelner Leistungsbereiche.
Zu den Tätigkeitsbereichen zählen Neubau, Umbau und Renovierung von Wohnbauten, Industrie- und Gewerbebauten sowie Sonderbauten.